Rechtsprechung
BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 75.97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,16291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einholung eines Sachverständigengutachtens - Verkehrslast einer Decke durch einen Dachaufbau - Verkürzung des rechtlichen Gehörs - Angemessene Nutzbarkeit eines Gebäudes - Ausgleich der Belange des Grundeigentümers, der öffentlichen Interessen an einer sozialgerechten ...
Verfahrensgang
- VG Mainz, 31.10.1995 - 3 K 2189/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1997 - 1 A 10064/96
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 1 A 10064/96
- BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 75.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89
Genehmigung von Spielhallen
Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 75.97
Dies läuft den im Senatsurteil vom 16. Mai 1991 enthaltenen Aussagen nicht zuwider und steht in Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung des Senats, wonach das Interesse an einer besseren wirtschaftlichen Ausnutzung nicht geeignet ist, eine besondere Härte im Sinne der Befreiungsvorschriften zu begründen, die es rechtfertigt, sich über zwingende baurechtliche Bestimmungen hinwegzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - BauR 1990, 582). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90
Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 75.97
Das Berufungsgericht hat keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu einer vom Senat im urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - (BVerwGE 88, 191) geäußerten Rechtsauffassung steht. - OVG Niedersachsen, 29.04.1994 - 6 L 4748/92
Nutzungsänderung ; Gebäude; Grenzabstand; Bestandsschutz; Aufenthaltsraum; …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 75.97
Daran vermag auch der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 1994 - 6 L 4748/92 - nichts zu ändern.